Hilfsmittelpositionsnummer 07.99.01.2008

Merlin HD eco 24
Alter: < 2 Jahr
Überprüft mit 6 Monaten Gebraucht-Geräte-Garantie
Bundesweite Lieferung und Einweisung.
Technische Daten

Merlin HD eco 24
Alter: < 2 Jahr
Überprüft mit 6 Monaten Gebraucht-Geräte-Garantie
Bundesweite Lieferung und Einweisung.
Technische Daten


06251 175761
AGB
1. Allgemeines:
Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Käufer erkennt sie für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch Schweigen von uns oder durch Lieferung Vertragsinhalt, sondern müssen ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung für jedes einzelne Geschäft durch uns gesondert bestätigt werden.
2. Lieferungen:
2.1. Angebote von uns erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat besteht. Aus dem Versand von Preis - und Lieferlisten folgt für uns keine Lieferverpflichtung, eine solche besteht nur dann, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt haben.
2.2. Lieferungen erfolgen nach Maßgabe der betrieblichen Gegebenheiten von uns; Eine Gewährleistung für die Einhaltung eines Liefertermins übernehmen wir nicht; dem Kunden steht jedoch ein Rücktrittsrecht zu, falls wir die Nichteinhaltung des vorgesehenen Liefertermins schuldhaft verursacht haben oder der vorgesehene Liefertermin branchenunüblich überschritten wird und der Käufer in beiden vorgenannten Fällen eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, innerhalb deren wir die Lieferung nicht ausgeführt haben. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder ist in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten, sind wir berechtigt, die Lieferung von Barzahlung abhängig zu machen.
2.3. Unvorhergesehene Lieferhindernisse wie z.B. urheberrechtliche bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u.a. m. berechtigen uns, die Lieferverpflichtung angemessen zu verlängern.
2.4. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
3. Versand:
Die Lieferung von Versandartikeln erfolgt zuzüglich Porto gegen Vorkasse. Für Ware, die nach vorheriger Erprobung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bestellt und geliefert/verschickt wird, gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes ausdrücklich nicht (kein Rückgaberecht).
4. Preise:
4.1. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die Preisangabe der aktuellen
Preisliste bzw. das jeweils schriftliche Angebot. Diese Preisbindung erfolgt mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, gegebenenfalls eingetretene Preiserhöhungen weiterzugeben. Eine Verpflichtung zur Lieferung zu einem anderen als in unserem Angebot (ggf. Preisliste) genannten Preis besteht nicht. Preise, die ggf. von der aktuellen Preisliste abweichen und Ihnen individuell in Form eines verbindlichen Angebotes unterbreitet worden sind, vorbehaltlich eines Irrtums, sind bis zum Ablauf der im Angebot genannten Bindefrist gültig.
5. Verpackung:
Sonderverpackungen werden zum Selbstkostenpreis weitergegeben.
6. Mängelhaftung:
6.1. Wir stehen für die industrieübliche Herstellung und Beschaffenheit ein. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Auftrag Dritter (z.B. Bereitstellung von Vorlagen oder individueller Software zur kundenspezifische Anpassung firmenspezifischer Erfordernisse des Auftraggebers im Bereich QM-Management o.Ä.) stehen wir ausschließlich für die Praktikabilität diese Vorlagen ein, die Verantwortung der Freigabe obliegt dem Auftraggeber.
6.2. Lieferungen von uns (Sach- und Dienstleistungen) sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb von einer Woche (eingehend bei uns) schriftlich zu rügen. Nicht erkennbare Mängel (Sachleistungen) sind innerhalb von 24 Monaten geltend zu machen. Im Falle der Ersatzlieferung tragen wir die Kosten für den Versand/Lieferung. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche –insbesondere von Folgeschäden - sind ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7. Umtausch und Rückgabe:
7.1. Umtausch und Rücknahme (außerhalb der gesetzlichen Fristen) behalten wir uns auf Kulanzbasis vor.
7.2. Artikel, die speziell auf Kundenwunsch beschafft werden mussten, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist mangelhafte Ware.
8. Stornierung:
Für die Stornierung von verbindlich erteilten schriftlichen Aufträgen (Warenlieferung) werden Stornokosten in Höhe von 15,00% des Gesamtauftragsvolumens zuzüglich etwaiger bereits geleisteter Proto- und/oder Transportkosten, Auslagen (z.B. Zoll o.Ä.) in Rechnung gestellt. Eine Stornierung ist spätestens 14 Tage vor Lieferung möglich. Bei einer Stornierung eines verbindlich erteilten Dienstleistungsauftrages (z.B. Programmierarbeiten) werden die geleisteten Arbeiten nach den – zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tagessätzen – ohne Abzug in Ansatz gebracht.
Nach Vereinbarung eines Liefertermins wird auf Vertragserfüllung bestanden.
In schwerwiegenden Ausnahmefällen kann ein solcher Auftrag auf Kulanzbasis storniert werden. Die Stornokosten betragen in diesem Ausnahmefall 30% des Gesamtauftragsvolumens. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Ware, die als Sonderanfertigung in Auftrag gegeben oder im Kundenauftrag bestellt wurde, kann nach
Produktionsbeginn nicht storniert werden.
9. Zahlung:
9.1. Jegliche Rechnung über Warenlieferungen ist innerhalb von 20 Tagen netto oder 7 Tage mit 2%
Skonto zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Rechnungen über Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne weitere Abzüge zu begleichen.
Zahlt der Käufer nicht innerhalb der jeweils gültigen Zahlungsfrist (gültig ist das Rechnungsdatum), so sind wir berechtigt Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 9.2 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.
Im Einzelfall vereinbarte Skontoabzüge sind ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Käufer bestehen. Rechnungen an Endverbraucher sind unter Abzug von 2% Skonto zahlbar bei Lieferung.
9.2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir, ohne dass es einer gesonderten Mahnung mit Fristensetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 4,0 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7,5 % p.a. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen.
9.3. Die Forderungen von uns werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung einer oder mehrerer einzelner Verbindlichkeiten gegenüber uns in Verzug gerät, Wechsel oder Scheckproteste oder andere Zielüberschreitungen des Käufers - auch Dritten gegenüber - bekannt werden, der Käufer Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Wir sind dann nach seiner Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Eigentumsvorbehalt:
10.1. Die Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher, auch künftiger entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, unser Eigentum; hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Der Käufer willigt hierdurch ausdrücklich darin ein, dass wir bei Verzug des Käufers jederzeit berechtigt sind, die Vorbehaltsware aus der Verfügungsgewalt des Käufers zu entfernen; der Käufer verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht. Wir sind nach Abholung der Ware berechtigt, diese freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu veräußern oder versteigern zu lassen; Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich etwaiger Kosten/offener Forderungen.
Hat der Käufer eine Dienstleistung oder das Nutzungsrecht an einer Software erhalten, so ist der Käufer bei Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, die Software vollständig von allen firmeneigenen und fremden Personal-Computern (PC) zu entfernen (deinstallieren) und etwaige Sicherungskopien unwiderruflich zu löschen. Bei Software gelten – ungeachtet dieser AGB – die der Software zugrunde liegenden Lizenzbestimmungen. Sollten diese in einem oder mehreren Punkten widersprüchlich zur AGB sein, gelten die Regelungen in nachstehender Reihenfolge:
1. Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen, und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist Darmstadt.
Stand 09.03.2017